Die Welt verantwortungsvoll gestalten – dieser Grundsatz leitet uns durch das Leben und kann auch über den Tod hinaus wirken. Sie möchten mit ihrem Erbe nicht nur diejenigen versorgen, die ihnen nahestehen? Sie möchten dafür sorgen, dass etwas von dem bleibt, was ihnen zeitlebens wichtig war? Wir helfen Ihnen, daß Ihr Erbe Früchte trägt.
Wenn Sie die Bürgerstiftung Barnim Uckermark in Ihrem Testament als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin (für einen bestimmten Betrag oder Gegenstand) einsetzen, so bleibt diese frei von Erbschaftsteuer (§ 13 Erbschaftsteuergesetz). Außerdem ist eine rückwirkende Befreiung von eigener Erbschaftsteuer bei Übertragung ererbten Vermögens innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall auf die Bürgerstiftung Barnim Uckermark möglich (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 S.1 ErbStG).
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