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Flüchtlingsfonds Barnim Uckermark

Hilfe in Notsituationen

Der Flüchtlingsfonds Barnim-Uckermark unterstützt geflüchtete Menschen in den Landkreisen Barnim und Uckermark, die sich in Notsituationen befinden, durch mildtätige Zuwendungen.

Er wurde Mitte der 1990er Jahre durch den In-und AusländerInnenkreis Eberswalde gegründet und befindet sich seit 2007 in Trägerschaft der Bürgerstiftung.

Mit den Mitteln aus dem Flüchtlingsfonds können wir schnell und unbürokratisch in dringenden Notlagen helfen, die nicht über staatliche Hilfen zu lösen sind und für die sich beispielsweise weder der Landkreis noch das Jobcenter und auch nicht die Krankenkasse als zuständig erklären.

Wie der Flüchtlingsfonds hilft

Der Flüchtlingsfonds kann auf Antrag dort helfen, wo eine Notlage besteht oder wo es eine offensichtliche Lücke im Sozialsystem gibt. Aktuell geht es vor allem um:

  • Zuschüsse für Fahrtkosten zu einer ambulanten psychosozialen Therapie oder einer wiederholten Facharztbehandlung, die z.B. nur in Berlin möglich ist
  • Zuschüsse für die Beschaffung von Dokumenten aus dem Herkunftsland
  • Übernahme von Dolmetscherkosten, ohne die eine medizinische Behandlung nicht erfolgen kann
  • Übernahme von Dolmetscherkosten für einen Elternabend
  • Übernahme der Kosten für eine Brille
  • Übernahme von Anwaltskosten (hier in der Regel nur die erste Rate)

Lücken im System

Besonderen Regelungsbedarf gibt es zurzeit bei der Übernahme der Dolmetscherkosten im medizinischen Bereich. Mit der Einführung der Gesundheitskarte sind die Krankenkassen für diese Fragen zuständig. Sie lehnen eine Kostenübernahme aber unisono ab und verweisen auf die fehlende Gesetzeslage.

Ein zweiter wichtiger Problembereich sind die Passbeschaffungskosten. Das Ausländerrecht verlangt die Beschaffung von Pässen, aber das Jobcenter gewährt dafür kein Darlehen. Auch wenn diese Frage vor dem Bundessozialgericht verhandelt wird, bedarf es jetzt der Hilfen und niemand weiß, wann und wie entschieden wird.

So manches Mal ist eine Zuwendung aus dem Flüchtlingsfonds ein kleiner aber wichtiger Baustein, ein Gesamtproblem lösen zu können, und damit auch eine Hilfe zur Selbsthilfe.

Flüchtlingsfonds 2014-2017

mildtätige

Hilfen/

Zuwendungen

Darlehen mildtätige Hilfen/

Zuwendungen

Darlehen
2014 4 1 2016 11 2
Summe 750 € 635,97 € Summe 1835,29 € 1100 €
2015 4 1 2017 15* 1
Summe 530 € 440 € Summe 5787,13 € 1000 €
*davon 3 Anliegen nicht mildtätig, aber wichtige Hilfen für die gesamte Zielgruppe (Wohnleitfaden, Werbeaktion für FF)

 

Das Procedere sieht folgendermaßen aus.

  1. Ein/e Hilfebedürftige:r erscheint in der Beratungsstelle (Migrationsfachdienst, Migrationsberatungsstelle). Dort wird der Antrag nach sorgfältiger Recherche mir ihr/ihm ausgefüllt und von der antragstellenden Person unterschrieben. Ehrenamtliche Helfer:innen müssen sich also auch an eine der Beratungsstellen wenden.
  2. Die/Der Mitarbeiter:in in der Beratungsstelle oder die Integrationsbeauftragte im LK Barnim bescheinigt per Unterschrift im unteren Teil des Antrags, dass die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit gegeben ist, da der/die Antragsteller/in Leistungen nach dem AsylbLG / SGB II / SGB XII oder aus nachzuvollziehenden Gründen keine Leistungen erhält.
  3. Sie bescheinigen auch, dass es keine gesetzliche Grundlage für staatliche Hilfen gibt bzw. solche Leistungen nicht gewährt werden. Das ist wichtig, um gegenüber dem Finanzamt die Mildtätigkeit darzustellen.
  4. Aus Datenschutzgründen wird der Antrag postalisch an folgende Adresse geschickt: Bürgerstiftung Barnim Uckermark, Flüchtlingsfonds z.H. Frau Böttger, Eisenbahnstraße 3, 16225 EberswaldeDamit die Information schneller ankommt und bearbeitet wird, kann der Antrag in anonymisierter Form angekündigt werden, entsprechende E-Mail bitte an: boettger@buergerstiftung-barnim-uckermark.de
    Es werden zukünftig keine Anträge, die per Mail kommen, bearbeitet. Es sei denn, die Antragsteller:innen schicken diesen in verschlüsselter Form.
  1. Über das Anliegen entscheidet der Vergabebeira. Dazu gehören:
  • Dorothea Martin aus Eberswalde, Initiatorin des Fonds
  • Marieta Böttger, ehemalige Integrationsbeauftragte im Barnim
  • Tamara Gericke, Integrationsbeauftragte in der Uckermark
  1. Nach positiver Entscheidung wird die Überweisung auf das angegebene Konto durch die Bürgerstiftung realisiert.
  2. Alle mit dem Vorgang der Hilfegewährung Befassten, sind entsprechend der DSGVO über den Umgang mit sensiblen persönlichen Daten geschult.

Folgendes ist zu beachten: Da das Geld nie für alle Anliegen reicht, muss die Besonderheit des Einzelfalls deutlich gegeben sein.

Hier können Sie auch online spenden.

Spendenkonto der Bürgerstiftung Barnim Uckermark:

IBAN: DE 21 1705 2000 3000 0010 // BIC: WELADED1GZE // Sparkasse Barnim // Kennwort: Flüchtlingsfonds