Die Bürgerstiftung Barnim Uckermark wird getragen von vielen Menschen, die sich unserer Region verbunden fühlen. Mit einer Zustiftung den Kapitalstock erhöhen Sie die Grundlage unserer Erträge. Damit sichern Sie dauerhaft den Erfolg unserer Arbeit und ermöglichen eine umfangreiche Projektförderung aus Stiftungsmitteln.
Für Ihr Engagement als Stifter*in gibt es verschiedene Möglichkeiten. Gern sprechen wir persönlich mit Ihnen, um gemeinsam die beste Lösung für Ihr Engagement zu finden.
Stifter*in werden
Eine Zustiftung erhöht den Kapitalstock der Bürgerstiftung Barnim Uckermark. Anders als Spenden setzen wir Zustiftungen nicht direkt für den Stiftungszweck ein, sondern nur die jährlichen Erträge aus dem Stiftungsvermögen. Das Kapital selbst bleibt dauerhaft erhalten und wird gemäß unserer Anlagerichtlinien angelegt. Mit einer Zustiftung schaffen Sie bleibende Werte und verleihen Ihren Vorstellungen Ausdruck, heute und in Zukunft.
Ab einer Zustiftung von 500 Euro können Sie als Mitglied der Stifter*innenversammlung die Entwicklung der Bürgerstiftung aktiv mitgestalten.
Namens- oder Zweckzustiftung
Die Stiftungszwecke von Stiftungen sind so vielfältig wie die Menschen, die sie errichten. Sie möchten als Stifter aktiv werden ohne administrativen Aufwand für eine eigene Stiftungsgründung? Dann ist ein Namens- oder Zweckfonds das geeignete Instrument – eine besondere Form der Zustiftung in den Kapitalstock der Bürgerstiftung Barnim Uckermark.
Eine Namens- oder Zweckzustiftung eignet sich insbesondere für Stifter, die ihr persönliches Engagement dauerhaft sichtbar machen wollen und ein konkretes Förderziel verfolgen. Sinnvoll ist eine Namens- oder Zeckstiftung ab etwa 50.000 €. Die Erträge errechnen sich aus dem Anteil der Zustiftung am gesamten Vermögen der Bürgerstiftung Barnim Uckermark. Das Förderziel der Namens- oder Zweckstiftung kann durch zweckgebundene Spenden zusätzlich unterstützt werden.
Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung ist eine unselbstständige Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung Barnim Uckermark. Die Bürgerstiftung nimmt als Treuhänderin die Rechte und Pflichten der Treuhandstiftung wahr. In einem eigenen Gremium (Beirat) können Sie als Stifter die Mittelverwendung mitgestalten. Das wird gemeinschaftlich in einem Vertrag geregelt. Dadurch können Sie als Stifter mit geringem Aufwand und bei großer Flexibilität Ihr persönliches Förderziel verfolgen – auch über die eigene Lebenszeit hinaus. Eine Treuhandstiftung ist nur bei größeren Vermögen empfehlenswert. Ansonsten raten wir zu einer Zustiftung.
Konten für Zustiftungen
Bürgerstiftung Barnim Uckermark
Sparkasse Barnim
IBAN: DE 21 1705 2000 3000 0010 50
BIC: WELA DE D1 GZE
VR-Bank Uckermark-Randow eG
IBAN: DE16 1509 1704 0160 5988 67
BIC: GENO DEF1 PZ1