Wir alle sind erschüttert vom Krieg in der Ukraine. Bürgerschaftliches Engagement kann betroffenen Menschen in der Ukraine und denen, die flüchten, helfen. Wir listen hier verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten auf und zeigen Ihnen, wie Sie helfen, sich einbringen können und wofür Spenden gesammelt werden.
Auch Gastgeber:innen, die Geflüchtete aufgenommen haben, und Menschen, die Geflüchtete beim Ankommen unterstützen, finden auf dieser Seite hilfreiche Informationen. Wir haben montags bis freitags eine Helfer-Hotline geschaltet. Schauen Sie also regelmäßig auf unserer Seite vorbei, denn es gibt viele Möglichkeiten Gutes zu tun. Vielen Dank!
Humanitäre Hilfe für Saporischschja und Kiew
Dank Ihrer Spende machen wir weiter

Seit Anfang März haben wir bereits drei große Hilfstransporte nach Saporischschja geschickt, mit dabei ein vollausgestatteter Rettungswagen der Uckermärkischen Rettungsgesellschaft und jede Menge wichtige medizinische und technische Spenden.

Kürzlich haben wir den dritten Transport über die Bühne gebracht. Denn in der Ukraine benötigen Krankenhäuser und Hilfsorganisationen weiterhin Unterstützung. Wir sammeln weiter Spenden und haben bereits über 50.000 € Spendengelder des Landkreises Uckermark eingesetzt.

Schon vor dem Krieg waren in der Ukraine viele Krankenhäuser sehr schlecht ausgestattet, berichtet unsere Schwedter Stifterin Mariia Halakhova, die selbst aus Saporischschja im Südosten der Ukraine stammt. Sie hat alle drei Transporte mit Hilfsgütern im Wert von rund 2,5 Mio Euro (!) mit auf die Beine gestellt.

Gemeinsam mit ihrem Mann Kamil Biernacki und mit Freund Bogdan Ulbricht, ehemaliger Schwedter, der in der Nähe von Hannover lebt und auch dort zusammen mit vielen Mitstreiter:innen jede Menge Spenden organisiert hat. Tatkräftige Unterstützung leistete dabei Jens Grote, Geschäftsführer der Spedition NORD-Trans GmbH aus Schellerten bei Hannover. Immer mehr Verletzte und flüchtende Menschen kommen aus dem Osten des Landes in die Stadt am Dnepr. Die Versorgungslage ist extrem angespannt. Ärztinnen, Ärzte und Hilfseinrichtungen sind verzweifelt. Gemeinschaftlich können wir helfen. Helfen Sie mit!

Großartig! Dank Ihrer zahlreichen Spenden, der ehrenamtlichen Organisation von Biobauer Frank van der Hulst vom Bauernhof Weggun und der Unterstützung der Delphin-Apotheke in Prenzlau konnten wir Mitte März dringend benötigte Medikamente im Wert von 11.000 € nach Kiew schicken. Den Transport organisiert unsere Stettiner Partner-Hilfsorganisation Verband der Ukrainer:innen in Polen.
Wohin gehen Ihre Spenden? Medikamente, medizinisches Versorgungs- und OP-Material, Lebensmittel, Baby- und Hygienebedarf, Schlafsäcke, Kleidung, aber auch größere Technik, wie Notstromaggregate und medizinische Geräte gehen Saporischschja und Kiew. Dort haben wir Kontakte zu Krankenhäuser, Waisenheime und Helfer:innen. Die Transporte sind von A bis Z durchorganisiert, genehmigt und kommen – dank unserer ukrainischen Helfer:innen – direkt an, wo sie gebraucht werden.























Danke!
Viele verschiedene Menschen, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Unternehmen und Gruppen aus mittlerweile dem gesamten Bundesgebiet und aus Polen haben bisher zum Erfolg der Hilfstransporte nach Saporischschja beigetragen. Wir versuchen hier alle aufzuführen.
Hilfe für Saporischschja – alle Unterstützer:innen 1. Tour 5. – 7. März 2022 (pdf)
Hilfe für Saporischschja – alle Unterstützer:innen 2. Tour 25. – 28. März 2022 (pdf)
Hilfe für Saporischschja – alle Unterstützer:innen 3. Tour 2. – 6. Mai 2022 (pdf)
Haben wir Sie vergessen? Dann melden Sie sich bei uns.
Der Uckermark-Kurier berichtet ausführlich über unseren Hilfstransport und wie es dazu kam.
Die ukrainische Presse berichtet über die Hilfstransporte nach Saporischschja.
Sachspenden

Gemeinsam mit der Stadt Prenzlau, der Begegnungsstätte „Diester“ und dem Glashaus Prenzlau, dem Mehrgenerationenhaus Lychen, dem Multikulturellen Centrum Templin und der Stadt Schwedt sammeln wir Sachspenden für Hilfstransporte und verschiedene Initiativen, die in Verbindung mit Hilfsorganisationen, Krankenhäuser und Flüchtlingseinrichtungen in der Ukraine und in Polen stehen. Unsere Partner:innen vor Ort wissen am besten, was gebraucht wird. Daher bitten wir Sie nur die Dinge zu spenden, die derzeit auch wirklich dringend gebraucht werden und hier aufgelistet sind.
- Rezeptfreie Medikamente (Schmerz-, Erkältungs, Beruhigungsmittel)
- Verbandmaterial, Masken, Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel
- Orthopädische Hilfen (Krücken, Schienen, Gelenkschienen)
- Baby- und Kleinkind-Bedarf (Windeln, Feuchttücher, Schnuller (Neuware!), Fläschchen und Sauger (Neuware!))
- Baby-/Kleinkind-Nahrung (Pulver, möglichst keine Gläschen)
- haltbare Lebensmittel (Mehl, Trockenhefe, Linsen, Reis, Nudeln, Konserven in Dosen, Tomatensoße, Kekse, Tee, Tütensuppen etc.)
- Tierfutter und Tiermedikamente
- Hygieneartikel (Einwegrasierer, Rasiergel, Duschgel, Seife, Zahnbürsten, Deo, Tampons, Binden)
- Hilfsmittel für Aufenthalt in Schutzräumen, Rettungseinsätze, Aufräumarbeiten – z.B. Taschlampen, Batterien, aufgeladene Powerbanks mit Ladekabel, Autobatterien, Arbeitshandschuhe, Schutzwesten, Helme, Funkgeräte, Kerzen, Mulitools usw.
- Bitte keine Kleidung! außer: leichte Kleidung für Patient:innen




Spendenannahme in Prenzlau
Montag bis Donnerstag jeweils 10:00 bis 16:00 Uhr
in der Begegnungsstätte „Diester“, Diesterwegstraße 6 (1. Etage links), 17291 Prenzlau
Hinweis: Im DIESTER ist leider nicht so viel Platz. Größere Mengen, z.B. aus Spendeninititiven, bitte unbedingt vorab mit uns besprechen. Nutzen Sie dafür bitte die Helfer-Hotline.
Fragen zur Spendenannahme im „Diester“: Tel. 03984-9389848
Geld spenden
Wir sammeln gezielt für Hilfstransporte und für die Unterstützung von Geflüchteten in unserer Region.
Wir versprechen: Ihr Geld kommt gut an!
… für Geflüchtete vor Ort: Willkommenarbeit, Angebote für Familien, Nothilfe für einzelne Menschen
… für unsere Hilfstransporte nach Saporischschja und für Initiativen in der Ukraine oder in den Nachbarländern
… für Versorgung, Medikamente, Lebensmittel, Logistik und Transport von Hilfsgütern
Unser Spendenkonto:
Bürgerstiftung Barnim Uckermark
VR-Bank Uckermark-Randow eG
IBAN: DE16 1509 1704 0160 5988 67
BIC: GENO DEF1 PZ1
Stichwort: Spende Ukraine-Hilfe
Gerne stellen wir Ihnen für Ihre Spende eine Spendenquittung aus. Dafür benötigen wir Ihren Namen und Ihre Anschrift. Bitte senden die Informationen an freiwillig-pz@buergerstiftung-barnim-uckermark.de.
P.S. Spendenbeträge bis 300,00 € können Sie dem Finanzamt mit Ihrem Kontoauszug nachweisen. Das gilt nicht für Überweisungen per Paypal.
Zeit spenden & anpacken
Schenken Sie Ihre wertvolle Zeit für Menschen in Not. Sie werden gebraucht! Aktuell werden Freiwillige gesucht als Ankommens-Patinnen und Paten, für die Begleitung von Willkommenstreffen, für das Sortieren, die Ausgabe und den Transport von Sachspenden und beim Dolmetschen. Aber auch in den nächsten Wochen wird freiwillige Hilfe gebraucht, um die ankommenden Geflüchteten aus der Ukraine unterzubringen und zu begleiten. Wo und für was Freiwillige gesucht werden, finden Sie auf unserer Engagement-Plattform.
Freiwillige für die eigene Initiative finden
Initiativen, Vereine und Organisationen aus dem Raum Prenzlau, den Gemeinden Nordwestuckermark und Uckerland sowie den Ämtern Brüssow und Gramzow, die sich für Schutzsuchende aus der Ukraine stark machen und dafür freiwillige Mitstreiter:innen suchen, können ihre Angebote auf unserer Engagementplattform FREIWILLIG IN PRENZLAU veröffentlichen.
Gastgeber:in für Geflüchtete werden
Wir vermitteln Gastgeberschaften. Darunter verstehen wir ehrenamtliche, unentgeltliche Angebote einer übergangsweisen Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine im privaten Wohnraum oder in den eigenen Ferienunterkünften.
Da sich am 1. Juni die Regeln für die Registrierung von Geflüchteten im Land Brandenburg und damit auch in der Uckermark geändert haben, ist eine Unterbringung bei Gastgebern nun nur noch sinnvoll wenn,
- Menschen nahe Verwandte im Landkreis Uckermark nachweisen können (z.B. Ehepartner:innen, Kinder, Eltern, Großeltern) und eine sogenannte Familienzusammenführung anstreben
- Menschen ein künftiges sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Landkreis Uckermark nachweisen können
- Menschen bereits im Landkreis Uckemark registriert sind und aus unterschiedlichen Gründen den/die Gastgeber:in wechseln müssen/möchten (z.B. weil die bisherigen Gastgeber den Platz benötigen, weil es Probleme gibt, weil die Infrastruktur bei den neuen Gastgebern besser passt etc.)
- Geflüchtete aus der Ukraine mit biometrischem Pass einreisen und KEINE Unterstützung mit Sozialleistungen und bei der medizinischen Versorgung benötigen (3-monatiger Aufenthalt mit Visum und eigenständige Versorgung) – in diesem seltenen Fall besteht aber in der Regel keine Notwendigkeit eine Gastgeberschaft in Anspruch zu nehmen
Wenn Sie Geflüchteten aus der Ukraine einen Unterschlupf gewährleisten und Gastgeber:in werden möchten, registrieren Sie sich doch gerne in unserer Gastgeberliste. Laden Sie dazu bitte die folgende Registrierung herunter, füllen diese vollständig aus und senden sie an uns per E-Mail an freiwillig-pz@buergerstiftung-barnim-uckermark.de
Registrierung Gastgeber Ukraine-Hilfe herunterladen (DOCX)
Registrierung Gastgeber Ukraine-Hilfe herunterladen (PDF)
Danke, dass Sie Menschen in der Not helfen möchten. Wir haben Informationen für Gastgeber:innen zusammengestellt. Auch hier aktualisieren wir regelmäßig.
Bei der Entscheidung für eine Gastgeberschaft helfen Ihnen vielleicht diese Fragen und Antworten:
- Wie gehe ich damit um, wenn die Menschen, die ich aufnehme, sich zurückziehen oder viel weinen? Bin ich psychisch stabil genug, um das auszuhalten? Bin ich sensibel genug, mit den Bedürfnissen der Menschen umzugehen?
- Was mache ich, wenn die Menschen sich nicht dankbar für meine Hilfe zeigen? Was sind meine Erwartungen an die Menschen?
- Was mache ich, wenn die Kinder, die ich aufnehme, mein Kind negativ beeinflussen oder aggressiv sind? Wie reagiere ich, wenn mein Kind sich damit nicht wohl fühlt?
- Kann ich damit umgehen, dass kleinere Kinder in der Nacht womöglich viel schreien?
- Kann ich das finanziell stemmen? Wie lange reichen meine Ressourcen?
- Wie gehe ich damit um, wenn die Menschen zuhause etwas beschädigen?
- Bringe ich es übers Herz, die Menschen woanders unterzubringen, wenn ich merke, dass es bei mir nicht passt?
(Quelle: Journalistin Elisabeth Koblitz)
Im Zeitraum vor und während der Registrierung der Geflüchteten geschieht das Anbieten von Gästezimmern und ähnlichen Unterkünften derzeit ehrenamtlich und unentgeltlich. Auch Nebenkosten müssen Sie aktuell selbst zahlen. Nach der Registrierung sind die Geflüchteten berechtigt Sozialleistungen (in der Regel seit 1.6. über das Jobcenter) zu beantragen, können ganz regulär Wohnraum mieten und bekommen finanzielle Unterstützung. Dieses Prozedere dauert aktuell mehrere Wochen.
Wenn die Menschen weiterhin bei den Gastgebern wohnen bleiben können, muss mit dem Jobcenter oder evtl. Sozialamt verhandelt werden, inwiefern eine Übernahme bzw. Beteiligung an den Kosten möglich ist. Dafür melden Sie am besten Ihre Unterkunft beim Landkreis an und klären dies vorab.
Sie sagen uns vorab, welche Anzahl an Personen und Konstellationen sie sich vorstellen können zu beherbergen, z.B. Mutter mit Kind(ern), mit oder ohne Haustier(en), keine Kinder, nur goße Kinder, keine Männer usw. Außerdem teilen Sie uns die Gegebenheiten Ihrer Unterkunft mit. Ist die Unterkunft beispielsweise barrierefrei? Wie ist die ÖPNV-Anbindung in Ihrem Ort? Haben Sie die Möglichkeit bei Registrierung, Anträgen etc. zu begleiten?
Wir versuchen so passgenau wie möglich zu vermitteln. Allerdings liegen uns vorab nicht immer alle Informationen vor. Wir telefonieren im Falle einer Anfrage ausführlich mit Ihnen.
Wir bekommen in der Regel Anfragen von Kontaktpersonen für eine Familie, Gruppe oder bestimmte Anzahl von Geflüchteten. Wie erfragen dann einige Details: Anzahl der Personen, Verwandschaftsverhältnis, Geschlecht, Alter, besondere Anforderungen an die Unterkunft und Gastgeber:innen (z.B. Beeinträchtigung, Haustiere), eigenes Auto, ungefähre Ankunft etc.
Dann wählen wir passende potentielle Gastgeber aus unserer Liste aus und fragen die Bereitschaft an. Daraufhin erfolgt die Rückmeldung an die Kontaktperson und wenn alles klappt, erfolgt ein Matching. In der Zwischenzeit ändern sich die Pläne aber auch oft noch, so dass es meist noch keine verbindliche Zusage gibt. Überhaupt gibt es noch viele Hürden und ob die Geflüchteten wirklich bei den angefragten Gastgebern ankommen, bleibt meist noch fraglich. Die Realität ist folgende: Menschen sind übermüdet und durcheinander, Autos gehen kaputt, Anfragen für Unterkunft wird an verschiedene Kontakte geschickt, Pläne ändern sich, Menschen verfahren sich und peilen dann doch ein anderes Ziel an. Wir bitten also die Gastgeber um Verständnis.
Es gibt derzeit zwei sinnvolle Möglichkeiten: Wenn Sie Geflüchteten aus der Ukraine einen ersten (manchmal auch zweiten) sicheren Unterschlupf gewährleisten und Gastgeber:in werden möchten bis zu dem Zeitpunkt, dass die Geflüchteten selbst eine Wohnung mieten können oder aber weiterreisen, ist es sinnvoll sich bei uns als ehrenamtliche:r Gastgeber:in zu registrieren.
Wenn Sie eine Unterkunft anbieten möchten, für die auch Bezahlung erfolgen soll und die längerfristig zur Verfügung steht und bestenfalls mietbar ist, wenden Sie sich bitte an den Landkreis. Hier kommt es erst zur Vermittlung, wenn die Geflüchteten bereits registriert sind und Sozialleistungen erhalten. Siehe dazu FAQ des Landkreises.
Längerfristig verfügbare (vermietbare) Unterkünfte können Sie direkt der Kreisverwaltung Uckermark melden. Der Landkreis Uckermark koordiniert die Vergabe von Wohnraum an die zugewiesenen Geflüchteten und unterstützt bei der Wohnungssuche.
Sie können verfügbaren Wohnraum hier direkt online dem Landkreis melden. Das Sozialamt der Kreisverwaltung nimmt bei Bedarf Kontakt auf und setzt sich mit den Vermietern bzw. Eigentümern in Verbindung.
Fragen: Tel. 03984-705280, E-Mail: oliver.schwers@uckermark.de
Telefon-Hotline für Helfer:innen und Freiwillige
Unsere Hotline für Fragen rund um die Ukraine-Hilfe in und um Prenzlau!
Falls Sie uns nicht erreichen, wir rufen zurück.
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an freiwillig-pz@buergerstiftung-barnim-uckermark.de
Bleiben Sie auf dem aktuellen Stand. Folgen Sie uns auf Facebook
@freiwilliginprenzlau und @buergerstiftungbarnimuckermark
Informationen für Gastgeber:innen
Sie beherbergen Geflüchtete aus der Ukraine oder unterstützen ehrenamtlich? Danke, dass Sie Menschen in der Not helfen.
Wenn sich Ihre Gäste oder die Geflüchteten, die Sie begleiten, dazu entscheiden (vorerst) in der Uckermark zu bleiben, dann müssen nach und nach viele bürokratische und alltagsunterstützende Angelegenheiten erledigt werden.
Wir stellen Ihnen in dieser Rubrik Informationen zu verschiedenen Themen zusammen. Manche Dinge ändern sich, daher schauen Sie doch immer mal wieder auf unserer Seite vorbei.
Seit 1. Juni hat sich das Registrierungsprozedere geändert. Die Registrierung findet nun im gesamten Land Brandenburg zentral über die Zentrale Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt statt. Damit können sich Geflüchtete, die bei Gastgebern untergekommen sind – privat oder ehrenamtlich – nur noch direkt bei der Ausländerbehörde in der Uckermark registrieren, wenn sie nahe Verwandte nachweisen können (Familienzusammenführung) oder ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in Aussicht haben. Auch das muss vom künftigen Arbeitgeber nachgewiesen werden. Das ist die Kurzversion der aktuellen Lage. Genauere Infos stellen wir bzw. verlinken wir hier in den nachfolgenden FAQ, sobald sie vorliegen.
Die Johanniter-Unfallhilfe hat für die Uckermark eine Willkommensbroschüre auf Ukrainisch und Deutsch zusammengestellt. Einen Teil der Informationen finden Sie auch in den folgenden Themenböcken.
ACHTUNG!!! Seit 1. Juni 2022 hat sich das Registrierungsprozedere geändert. Die Registrierung findet nun im gesamten Land Brandenburg zentral über die Zentrale Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt (ZAB) statt. Damit können sich Geflüchtete, die bei Gastgebern untergekommen sind – privat oder ehrenamtlich – nur noch direkt bei der Ausländerbehörde in der Uckermark registrieren, wenn sie nahe Verwandte nachweisen können (Familienzusammenführung) oder ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in Aussicht haben. Auch das muss vom künftigen Arbeitgeber nachgewiesen werden. Alle anderen müssen in die ZAB. Dort werden sie aufgenommen und registriert. Von dort erfolgt eine Zuweisung in das Bundesgebiet nach formalen Kriterien. Eine sichere Zuweisung zu Bekannten oder den Erst-Gastgebern in der Uckermark ist nicht möglich. Das ist die Kurzversion der aktuellen Lage. Genauere Infos stellen wir bzw. verlinken wir hier in den nachfolgenden FAQ, sobald sie vorliegen.
Mit Stand vom 5. Juni gibt es noch keine aktualisierten Infos zur Registrierung auf der Webseite des Landkreises bzw. in den FAQ des Landes.
So lief es bis zum 1.6.: Damit Ihre Gäste so schnell wie möglich finanzielle Hilfe und medizinische Versorgung erhalten, empfehlen wir eine umgehende Anmeldung bei der zuständigen Behörde. Wie und wo das genau geht, entnehmen Sie bitte den FAQ des Landkreises Uckermark.
Hier gelangen Sie direkt zu den Meldeformularen der Ausländerbehörde im Landkreis Uckermark.
Wenn Ihre Gäste kurzfristig weiterreisen wollen, z.B. zu Verwandten oder Freunden in anderen Bundesländern oder im Ausland, ist eine Anmeldung bei den Behörden des Landkreises Uckermark nicht notwendig.
Generell gilt: Wenn Geflüchtete aus der Ukraine mit einem ukrainischen Pass (biometrisch oder mit Einreisestempel) privat unterkommen und KEINE dringende finanzielle oder medizinische Hilfe benötigen, können Sie mit der Registrierung auch einige Tage warten.
Wichtig: Dies gilt nicht für Minderjährige, die allein nach Deutschland gekommen sind. Minderjährige, die ohne ihre Eltern in Deutschland sind, müssen sich sofort registrieren. Bitte melden Sie sich diesbezüglich beim Jugendamt des Landkreises Uckermark (Telefon 03984 701148).
Dies gilt auch für Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainischen Pass, die aber ukrainische Aufenthaltspapiere besitzen und keine sofortige finanzielle oder medizinische Unterstützung benötigen.
Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an die Ausländerbehörde oder den Migrationsfachdienst (Kontaktdaten finden Sie in den FAQ des Landkreises). Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass auch bei den Behörden nicht sofort alles beantwortet werden kann.
Nach der aufenthaltsrechtlichen Registrierung bei der Ausländerbehörde können staatliche Sozialleistungen beantragt werden. Dazu gehören zum Beispiel die finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt, die Übernahme der Miet- bzw. Unterbringungskosten, ggf. eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft, und ganz wichtig: die elektronische Gesundheitskarte für die medizinische Versorgung.
Zuständig sind zunächst die Sozialämter im Landkreis Uckermark. Dort wird ein Antrag gestellt. In dringenden Fällen können auch Überbrückungsleistungen beantragt werden. In der Zeit, in der noch kein Bankkonto eingerichtet ist, werden durch das Sozialamt Schecks ausgegeben.
Sozialamt, für den Bereich der Altkreise Angermünde, Prenzlau und Templin:
- Tel. 03984 70 1450
- Tel. 03984 70 1950
- Tel. 03984 70 3249
- Tel. 03984 70 1250
- Tel. 03332 5802232
- Tel. 03332 5802230
Die wichtigste Anspruchsvoraussetzung, um in den Rechtskreis des SGB II zu wechseln, ist eine Fiktionsbescheingiung nach § 81 Abs. 3 oder Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 5 AufenthG oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG.
Wie findet der Rechtskreiswechsel für ukrainische geflüchtete Menschen statt, die bereits jetzt Leistungen nach dem AsylbLG beziehen?
Das Jobcenter wird das Informationsschreiben in ukrainischer Sprache + Datenerhebungsbogen (kombiniert in deutscher und ukrainischer Sprache) an die folgenden Personengruppen per Post versenden:
- alle alleinstehenden Personen, die aktuell Leistungen nach dem AsylbLG beziehen und mindestens 15 Jahre alt aber nicht älter als 66 Jahre alt sind
- alle Familien mit Kindern, die aktuell Leistungen nach dem AsylbLG beziehen
Wichtig ist, dass die angeschriebenen Personen den Datenerhebungsbogen vollständig ausfüllen, unterschreiben und den Bogen mit den erforderlichen Nachweisen wieder im Jobcenter Uckermark einreichen bzw. per Post an das Jobcenter senden oder in den vorhandenen Briefkasten des Jobcenters einwerfen. Die Einreichung ist grundsätzlich in jeder Geschäftsstelle des Jobcenters möglich (SDT, ANG, PZ und TP). Der Migrationsfachdienst hilft bei Bedarf bei der Antragstellung.
Es ist kein Problem, wenn ukrainische Personen bereits den SGB II-Hauptantragsvordruck genutzt haben oder diesen nutzen werden. Auch dieser Vordruck kann grundsätzlich verwendet und eingereicht werden.
Was müssen ukrainische geflüchtete Menschen tun, wenn sie bislang keine Leistungen nach dem AsylbLG beziehen und Leistungen nach dem SGB II erhalten möchten?
Auch für diesen Personenkreis ist eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 oder Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 5 AufenthG oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG eine Grundvoraussetzung. Außerdem ist eine Antragstellung erforderlich. Auf unserer Internetseite www.jobcenterUckermark.de wird (in Kürze) ein Antrag für ukrainische geflüchtete Menschen eingestellt. Dieser Antrag ist inhaltsgleich mit dem Datenerhebungsbogen.
Was ist noch wichtig?
Alle Personen, die bislang Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, werden diese Leistungen auch über den 01.06.2022 hinaus erhalten. D. h. die finanzielle Existenzgrundlage ist für diesen Personenkreis gesichert. Sobald das Jobcenter die Anspruchsvoraussetzungen geprüft hat, erfolgt eine Abstimmung zwischen Jobcenter und Sozialamt. Hier wird dann der konkrete Zeitpunkt der Zahlungseinstellung der Leistungen nach dem AsylbLG und der Zahlungsbeginn des Jobcenters abgestimmt. Ziel: Vermeidung von Doppelzahlungen und Vermeidung von Zahlungslücken.
Mit dem Wechsel in das Rechtssystem SGB II werden die Leistungsberechtigten gesetzlich krankenversichert. Hier besteht ein Wahlrecht der jeweiligen Person bzw. des Antragstellers. D. h. der Antragsteller kann eine Krankenkasse wählen. Das Jobcenter wird es aufgrund der Sprachbarriere nicht schaffen individuell zu beraten. Besteht von Seiten des Antragstellers kein besonderer Wunsch, wird das Jobcenter eine Anmeldung bei der Krankenkasse vornehmen, die im Datenerhebungsbogen eingetragen wurde. Im Regelfall wird es dann die Krankenkasse sein, die bereits im Leistungsbezug AsylbLG zuständig war.
Jobcenter Uckermark Kontakt und Online-Service: https://www.jobcenter-uckermark.de/
Immigration4Ukraine ist eine Online-Plattform für Geflüchtete aus der Ukraine, die rechtliche Unterstützung benötigen.
Damit soll den geflüchteten Menschen schnell rechtliche Orientierung zur Verfügung gestellt werden, sodass sie sich gut informiert und rechtsicher auf ihren Weg nach und durch Europa begeben und sich dort zurechtfinden können. Neben aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen geht es vor allem um Rechtsfragen zum Alltag — zu Arbeit, Bildung, Wohnen, Gesundheit u.a.
Das Besondere an Immigration4Ukraine ist, dass die rechtlichen Informationen in einfacher, schnell verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden. Auf Englisch und Ukrainisch. Die Plattform bietet:
- FAQs – Antworten auf aktuelle rechtliche Fragen von unseren Partnerkanzleien
- Quick Legal Aid Guides – leicht verständliche Infografiken zu rechtlichen Fragen auf Social Media
- Online-Vermittlung – Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit Rechtsberater*innen
Sie erreichen Immigration4Ukraine auf Social Media unter:
Instagram: https://www.instagram.com/immigration4ukraine/
Facebook: https://www.facebook.com/Immigration4Ukraine-100403259330160
Bei der einfachen Verständigung hilft beispielsweise der Google-Translator.
Bei schwierigeren Fragen wenden Sie sich gerne an uns per E-Mail oder telefonisch auf der Helfer-Hotline. Wir versuchen ehrenamtliche Dolmetscher:innen zu vermitteln.
Für zuhause kann zunächst das Bilderwörterbuch deutsch ukrainisch zum Ausdrucken helfen: https://tueftelakademie.de/fuer-zuhause/bilderwoerterbuch/
Für die Anmeldung, beispielweise im Einwohnermeldeamt, werden teils beglaubigt übersetzte Dokumente benötigt. Auf dieser Plattform kann nach anerkannten Dolmetscher:innen gesucht werden: https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen
Prenzlau: Hilfe und Unterstützung für Geflüchtete gibt es im „Diester“ montags bis donnerstags von 10:00 – 14:00 Uhr. Willkommenstreffen finden dienstags bis donnerstags jeweils von 12:00 – 14:00 Uhr im „Diester“ statt. Ein Dolmetscher für russische Sprache ist in der Regel vor Ort.
Jeden Freitag findet ab 17:00 Uhr ein Willkommenscafé in der katholischen Kirchgemeinde Prenzlau, Neubrandenburger Straße 1, statt.
Templin: Wenden Sie sich bitte an den „Leuchtturm – Räume für Begegnung“, Tel. 0173-6186859, Leuchtturm.Templin@johanniter.de, ein ehrenamtlicher Helfer:innenkreis unterstützt bei allem, was gebraucht wird. Kontakt über Anna Michel, Tel + WhatsApp 0173-9442706
Lychen: Wenden Sie sich bitte an das Mehrgenerationenhaus Lychen, Tel. 039888-2767, mgh-lychen@volkssolidaritaet.de
Brüssow: Wenden Sie sich bitte an Pfarrer Matthias Gienke, Tel. 0160-93888819, bruessow@pek.de
Die Bürgerstiftung Barnim Uckermark vermittelt bei Bedarf Patenschaften, um Geflüchtete beim Ankommen zu unterstützen und Gastgeber:innen zu entlasten. Wenden Sie sich bei Bedarf an Sekine Flämig, Tel. 01520-6061026, E-Mail: flaemig@buergerstiftung-barnim-uckermark.de
Prenzlau: kostenfreie Abgabe gibt es ab sofort für Geflüchtete und ihre ehrenamtlichen Helfer:innen in der Begegnungsstätte „Diester“, Diesterwegstraße 6 (1. Etage links), 17291 Prenzlau. Montag bis Donnerstag jeweils von 10:00 – 14:00 Uhr
Brüssow: Hier gibt es eine Biete-Suche Plattform www.bruessow-uckermark.de
Templin: ein ehrenamtlicher Helfer:innenkreis unterstützt bei allem, was gebraucht wird. Kontakt über Anna Michel, Tel + WhatsApp 0173-9442706
Sollten die Geflüchteten medizinische Versorgung benötigen, bevor die Registrierung bei der Ausländerbehörde erfolgt ist, können sie sich von der Ausländerbehörde des Landkreises Uckermark einen Behandlungsschein ausstellen lassen. Dieser bestätigt die Kostenübernahme durch den Landkreis gegenüber Mediziner:innen.
Bei medizinischen Notfällen ist unverzüglich ein Krankenhaus aufzusuchen. Die Kosten übernimmt der Landkreis.
Informationen über Krankenhäuser, die Erstuntersuchungen anbieten sowie Informationen zur Kita- und Schuleingangsuntersuchung finden Sie hier: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~23-03-2022-angebot-fuer-gesundheitsuntersuchung
Das Asklepios Klinikum Schwedt und das Sana-Krankenhaus Templin bieten Termine für ärztliche Erstuntersuchungen von ukrainischen Geflüchteten an. Diese Untersuchungen sind unter anderem Voraussetzung dafür, dass Kinder und Jugendliche Gemeinschaftseinrichtungen, wie Kita oder Schulen, besuchen können. Hier geht es zu den Kontaktinformationen: https://www.uckermark.de/Service-Aktuelles/Ukraine-Krise/
Ausführliche Informationen zur ärztlichen Versorgung geflüchteter Menschen im Land Brandenburg finden Sie hier: https://www.kvbb.de/praxis/service/ansicht-news/article/ambulante-aerztliche-versorgung-von-gefluechteten-aus-der-ukraine/19/archive/2022/
Voraussetzungen für den Kita- und Schulbesuch:
Kinder und Jugendliche aus der Ukraine können selbstverständlich in Brandenburg die Schule besuchen. Darauf bereiten sich die Schulen vor. Das Schulgesetz sieht ein Recht auf einen Schulbesuch vor.
Das Bildungsministerium hat ein FAQ erstellt, in dem es zu verschiedenen Fragen rund um den Schulbesuch Antworten gibt. https://mbjs.brandenburg.de/ukraine-aktuell/gefluechtete-schulkinder.html
Bevor Kinder und Jugendliche die Schule oder Kita besuchen können, müssen sie eine umfassende gesundheitliche Untersuchung und einen ausreichenden Impfschutz nachweisen. Die Erstuntersuchung dient dazu, potentielle Infektionskrankheiten zu erkennen und den Impfschutz der Geflüchteten festzustellen. Sie ist nicht mit der schulärztlichen Untersuchung gleichzusetzen. Wo diese Erstuntersuchung im Landkreis Uckermark gemacht werden kann, finden Sie im vorherigen Punkt „Medizinische Versorgung“.
Anmeldung an der Schule: Eine Anmeldung erfolgt direkt in der Schule in der unmittelbaren Nähe des Wohnortes. In den FAQ des Bildungsministeriums finden Sie ein Anmeldeformular.
Sprechen Sie mit Ihren Gästen, ob die Kinder am Homeschooling / Online-Unterricht teilnehmen. Teilweise bieten das Schulen und Lehrer:innen aus der Ukraine an. In solchen Fällen ist dann ggf. eine Unterstützung mit entsprechender Infrastruktur (Internet, Laptop, Arbeitsraum) sinnvoll.
Ukrainische Schulbücher zum Herunterladen: https://lib.imzo.gov.ua/yelektronn-vers-pdruchnikv/?fbclid=IwAR2aPLWQCQWqePN1EKoF7IO80vGNa645VoSbb4-IblrUVy7S4MjmTpXCfKQ
Deutsch Lernen für Kinder:
Prenzlau: Die Bürgerstiftung Barnim Uckermark organisiert mit Freiwilligen in Prenzlau ein spielerisches Deutsch-Lern-Angebot für geflüchtete Kinder im Grundschulalter. Das Bildungsangebot soll einen Übergang für die Zeit bieten, bis die Kinder in die Schule gehen können. Es findet Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 10 – 12 Uhr im „Diester“, Diesterwegstr. 6, statt.
Interessierte melden sich bitte bei Sekine Flämig
Tel. 01520 60 61 026
E-Mail: flaemig@buergerstiftung-barnim-uckermark.de
Angebote für Ferien und Freizeit:
Prenzlauer Agenda-Diplom: In den Sommerferien findet in Prenzlau vom 7.7. – 21.8.2022 das Agenda-Diplom statt. Das ist ein Angebot für Grundschulkinder mit jeder Menge Abwechslung, Spaß, Abenteuer und Wissenswertem. Vereine, Unternehmen, Selbständige und Verwaltungen machen mit und laden Kinder zu coolen Veranstaltungen ein. Und das Ganze ist auch noch kostenlos. Programm und Infos zur Anmeldung ab 24. Juni hier: https://kiju-prenzlau.de/
Kinder bauen ihre Stadt Prenzlau – Die Bauspiel-Kunst-Woche im Dreke-Ring
18. – 22. Juli 2022 // für Kinder von 7 – 14 Jahren // kostenlos // in Prenzlau
https://buergerstiftung-barnim-uckermark.de/aktuelles/kinder-bauen-ihre-stadt-prenzlau-die-bauspiel-kunst-woche-im-dreke-ring/
Damit geflüchtete Kinder und Jugendliche und ihre Unterstützenden Ferienangebote im Land Brandenburg besser finden oder entdecken, erstellt der Landesjugendring Brandenburg e.V. auf seiner Website eine Sammlung von kostenfreien Ferienangeboten mit und ohne Übernachtung für Ferien und Wochenenden; nach Landkreisen sortiert. https://www.ljr-brandenburg.de/ferien-miteinander/ In den meisten Fällen ist eine einfache Anmeldung nötig. Die Angebote werden fortlaufend ergänzt.
Der Verein Kulturscheune Fürstenhagen e.V. bietet kostenlose Wochenendangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an – vielleicht ja eine willkommene Abwechslung für die eine und den anderen. Das Programm und alle Informationen finden Sie hier: http://scheune-fuerstenhagen.de/kurse/
Der Bildungsträger WORTLAUT bietet für Kinder von 4 – 12 Jahren verschiedene kostenfreie Online-Angebote für Bewegung, Musik, Spiel und Kreativität an.
Angebote für Erwachsene:
Im Landkreis Uckermark gibt es mehrere Möglichkeiten, Deutsch zu lernen. Wer einen Kurs besuchen möchte, kann sich an die Kreisvolkshochschule
Uckermark oder den MAQT e.V. wenden.
Die Volkshochschule bereitet Deutschkurse für Geflüchtete aus dem Raum Prenzlau und Templin vor. Anmeldung direkt bei der vhs. In Angermünde und Schwedt bereitet der MAQT e.V. Sprachkurse vor. Um Anmeldung wird gebeten. Alle Kontakte zur Anmeldung hat der Landkreis Uckermark veröffentlicht unter dem Stichwort „Informationen zu Deutschkursen“.
Während der Zeit, wo auf die Teilnahme an einem Kurs gewartet wird
oder falls die Teilnahme an einem Kurs nicht möglich ist, können die Angebote der Lerncafés des Grundbildungszentrum der KVHS im ganzen Landkreis genutzt werden. Die Lerncafés sind kostenfrei. Man kann jederzeit einfach vorbei kommen. Hier finden Sie alle Infos, aktuelle Termine und Orte.
Der Online-Sprachlerndienst Busuu bietet kostenfreie Sprachkurse für Ukrainer:innen an: https://blog.busuu.com/free-language-lessons-ukranians/
Quelle: Landkreis Uckermark
- Grundsätzlich besteht für jeden Asylsuchenden oder Geflüchteten die freie Wohnungswahl auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt im Landkreis Uckermark. Im Interesse einer bedarfsgerechten und schnellen Anmietung von eigenem Wohnraum können hilfebedürftige Wohnungssuchende selbst Wohnraum suchen und direkt anmieten. Vor Abschluss des Mietvertrages muss Kontakt mit dem Sozialamt aufgenommen und ein entsprechender Sozialhilfeantrag gestellt werden.
- Unterstützung bei der Wohnungssuche bzw. -vermittlung erhalten die Geflüchteten im Sozialamt (Sozialer Dienst) oder beim Migrationsfachdienst.
Kontaktdaten Sozialer Dienst Sozialamt:
☎ 03984 701850
☎ 03332 5802247
Kontaktdaten Migrationsfachdienst:
Adresse | Telefon |
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Diesterwegstraße 6, 17291 Prenzlau | ☎ 03984 8780900 |
Waldstr. 31, 17268 Templin | ☎ 03987 3670932 ☎ 03987 3670934 ☎ 0173 6194831 ☎ 0173 6196138 |
Auguststraße 2, 16303 Schwedt/Oder | ☎ 03332 834210 ☎ 03332 8367411 ☎ 0173 6195680 ☎ 0173 6196175 |
Berliner Str. 45, 16278 Angermünde | ☎ 03331 269626 ☎ 03331 269627 ☎ 0173 6196141 ☎ 0173 6193369 |
- Zudem steht ein fester Ansprechpartner im Sozialamt Uckermark zur Verfügung, der über Informationen zu den gemeldeten Wohnungen für ukrainische Staatsbürger verfügt. Der Mitarbeiter des Sozialamtes übernimmt ein sog. Matching bzw. die Vermittlung zwischen potentiellem Vermieter und ukrainischem Staatsbürger als künftigen Mieter. Die Kostenübernahme für die Miete erfolgt durch das Sozialamt und wird direkt an den Vermieter fristgerecht überwiesen.
Kontaktdaten:
☎ 03332 5802246
- Hinweis:
Grundsätzlich erfolgt die Erstaufnahme in einer zentralen Aufnahmeeinrichtung des Landkreises zur vorläufigen Unterbringung (sofern nicht bereits durch private Initiativen untergebracht). Hier erhalten die Flüchtlinge eine Erstorientierung durch Sozialarbeiter. Zudem wird ein sog. Clearing durchgeführt. Im Anschluss soll eine schnellstmögliche Unterbringung in Wohnraum erfolgen. Hierbei werden die Flüchtlinge proaktiv durch die Sozialarbeiter begleitet und unterstützt. Neben möglichen privaten Initiativen erfolgt die Unterbringung in akquiriertem Wohnraum des Sozialamtes.
Die Arbeitsagentur hat Informationen für geflüchtete aus der Ukraine zusammengestellt: https://www.arbeitsagentur.de/ukraine
Bei Fragen rund um das Thema Arbeit und zu Jobmöglichkeiten in Prenzlau und Umgebung wird im „DIESTER“ (Diesterwegstr. 6, 17291 Prenzlau) mittwochs von 10:00 – 12:00 Uhr beraten.
In Schwedt und Angermünde bietet der Uckermärkische Bildungsverbund mit seinem Projekt „Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten – Vielfalt als Chance“ individuelle Unterstützung und Begleitung von Geflüchteten bei der Arbeitsmarktintegration. Hier finden Sie die Kontaktdaten.
Jede Bank muss Geflüchteten ein Konto anbieten. Das nennt sich Basiskonto. Wenn sie über keinen gültigen Lichtbildausweis verfügen, müssen die Banken auch ein ukrainisches Ausweisdokument akzeptieren. Sie müssen dann aber zusätzlich ein Dokument einer deutschen Behörde (insbesondere Anlaufbescheinigung, Fiktionsbescheinigung oder Meldebescheinigung) vorlegen.
Diese Informationen haben wir der Brandenburger Verbraucherzentrale entnommen. Dort finden Sie weitere wichtige Informationen für Geflüchtete zur Kontoeröffnung und zum Geldtransfer auf Deutsch und Ukrainisch.
Der Landkreis Uckermark informiert auf seiner Webseite zur Kontoeröffnung bei der Sparkasse Uckermark: https://www.uckermark.de/Service-Aktuelles/Ukraine-Krise/ (unter dem Stichwort „Eröffnung eines Bankkontos bei der Sparkasse“)
Geflüchteten mit kleinen Kindern hilft das Netzwerk Gesunde Kinder Uckermark:
Schwedt, Angermünde, Gartz: https://www.netzwerk-gesunde-kinder.de/uckermark-ost-kontakt/
Prenzlau, Templin: https://www.netzwerk-gesunde-kinder.de/uckermark-west-kontakt/
Umfangreiche Informationen: https://www.netzwerk-gesunde-kinder.de/wp-content/uploads/2022/03/22-03-10-Informationsmaterialien-fuer-ukrainische-und-russische-Fluechtlinge-bundesweit.pdf
Beratung für Schwangere und finanzielle Hilfe Prenzlau
Beratungshaus „Lichtblick“
Steinstraße 36, 17291 Prenzlau
Tel. (03984) 5000
E-Mail beratungshaus-lichtblick@ejf.de
Hilfetelefon „Schwangere in Not“
Telefonische Beratung auf Deutsch, Englisch, Russisch
Tel.: 0800 / 40 40 020
Webseite auf Deutsch, Englisch, Russisch: www.schwanger-und-viele-fragen.de/ru.html
Flyer „Schwangerschaftsberatung“ (Deutsch, Englisch, Russisch): https://www.schwanger-und-viele-fragen.de/fileadmin/data/Schwangerschaftsberatung_Flyer_mehrsprachig.pdf
Flyer „Vertrauliche Geburt“ (Deutsch, Englisch, Russisch): https://www.schwanger-und-viele-fragen.de/fileadmin/data/Vertrauliche-Geburt_Flyer.pdf
Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen
Tel.: 0800 / 116 016 (auch auf Polnisch und Russisch)
Website auf Deutsch, Englisch, Russisch: www.hilfetelefon.de/ru.html
Wegweiser Müttergesundheit
Dieser Wegweiser ist im Rahmen der bundesweiten Initiative des Projekts „Mit Migranten für Migranten (MiMi)“ zur Stärkung der Müttergesundheit bei Migrantinnen entstanden (auf Russisch): http://www.ethno-medizinisches-zentrum.de/images/PDF-Files/ww_mtter_ru_web.pdf
Kinderseite der ARD mit Kindersendungen auf Ukrainisch
https://www.ardmediathek.de/kinderseite_fuer_ukrainische_fluechtlinge
Geflüchtete mit Behinderung haben in der Europäischen Union besondere Schutz-Rechte. Welche Rechte sind das? Wo gibt es Beratung? Welche Hilfen und medizinische Versorgung bekommen Geflüchtete mit Behinderung? Antworten auf diese Fragen finden Sie im Familienratgeber
Oder Sie wenden sich an die Unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen Die Mitarbeiter:innen in Bernau sind telefonisch oder per E-Mail zu erreichen. Hausbesuche sind auch möglich.
Bei Fragen rund um das Thema Pflege können sich Gastgeber:innen und Helfer:innen in der Region der Gemeinden Nordwestuckermark und Uckerland sowie der Ämter Gramzow und Brüssow an das Team von PFLEGE VOR ORT wenden.
Wenden Sie sich bei Fragen auch an den Landkreis Tel. 03984-702580 oder den Migrationsfachdienst.
Sozialpsychatrischer Dienst
Einige Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, sind womöglich
traumatisiert. Für psychiatrische Notfälle steht der Sozialpsychatrische Dienst des Landkreises Uckermark zur Verfügung. Er unterstützt Menschen mit psychischen Erkrankungen und Krisen sowie Angehörige und Begleiter:innen.
Psychologische Beratung
KommMit e.V., Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge in Brandenburg (PSZ) bietet geflüchteten Menschen mit psychischen Belastungen aufgrund von Verfolgung, Krieg, Vertreibung und Familientrennungen psychologische Beratung, Psychotherapie, psychiatrische Betreuung, psychosoziale Unterstützung und Sozial– und Verfahrensberatung an. Das PSZ ist mit eigenen Beratungsstellen u.a. in Eberswalde und Bernau und Berlin vertreten.
muttersprachliche psychosoziale Gesundheitsberatung
Inter Homines e.V. bietet muttersprachliche psychosoziale Gesundheitsberatung für seelisch belastete und traumatisierte Geflüchtete im Land Brandenburg an, im Einzel– wie Gruppensetting und in verschiedenen Sprachen (aktuell auch ukrainisch).
telefonische Beratung, Gruppenangebote, Angebote für Ehrenamtliche
Das Zentrum ÜBERLEBEN bietet eine telefonische Beratung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, mit Beratungsbedarf im Bereich Psychotherapie und soziale Beratung an.
Uniklinik Ulm, Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie
Materialien zu den Themen: Mit Kindern über Krieg sprechen / Nach der Krise: Kinder heilen helfen / Altersentsprechende Traumasymptome. In den Sprachen Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch. Diese Materialien können sowohl von Eltern direkt (auch deutschen Eltern, deren Kinder durch die Geschehnisse verunsichert sind), Familien, die Geflüchtete aufnehmen, aber auch von Mitarbeiter:innen in der Geflüchtetenhilfe verwendet werden.
https://www.uniklinik-ulm.de/kinder-und-jugendpsychiatriepsychotherapie.html?fbclid=IwAR3V-5fhTCG_6F8QdVRWoI3DTfr0eFxLhlXhjKhVtXx1Sor5e_OTFlAXIuI
Psychologische Betreuung für Kinder und Jugendliche
auf Ukrainisch und Russisch per WhatsApp oder SMS (rund um die Uhr, kostenfrei): https://krisenchat.de/ukraine
Psychosoziale Beratung für Migrant:innen und Geflüchtete: www.albatros-direkt.de/de/angebote/beratung-fuer-gefluechtete
Russischsprachige Telefonseelsorge: 030 440308 454
Zum Schutz vor Corona-Infektionen, testen Sie sich bitte regelmäßig. Viele Menschen aus der Ukraine haben bislang keine Corona-Impfung. Diese können sie in der Uckermark nachholen. Informationen und Kontakt zu Impfangeboten erteilt der Landkreis: Tel. 03984 – 70 3333
Informationen über Schnelltest-Stationen im Landkreis finden Sie hier.
Informationen über Corona in mehreren Sprachen finden Sie hier: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/corona
Geflüchtete aus der Ukraine fahren derzeit kostenlos mit Bus und Bahn.
Informationen zur Bahn und Fernbus: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/mobilitaet
Für den Fernverkehr wird ein kostenloses helpukraine-Ticket ausgestellt. Nahverkehrszüge können ohne jegliche Fahrkarte, allein mit Ihrem Ausweisdokument genutzt werden.
Auch die Nutzung des regionalen Busverkehrs ist aktuell kostenfrei für geflüchtete aus der Ukraine. Für die Nutzung reicht ein Ausweisdokument.
Auch die Brandenburger Verbraucherzentrale informiert über die Nutzung von Bus und Bahn auf Deutsch und Ukrainisch.
Für Geflüchtete aus der Ukraine sind in Telekom-Shops kostenlose SIM-Karten erhältlich, die bis 30.6.2022 kostenfrei sind. Pro Person wird eine Karte ausgegeben. Zwecks Legitimation ist die Vorlage von gültigen ukrainischen Ausweisdokumenten Voraussetzung.
Den nächsten Telekom-Shop finden Sie hier: https://www.telekom.de/start/telekom-shops
Nicht alle Shops haben kostenlose Karten vorrätig, da sich das Angebot vorrangig auf die größeren Städte bezieht. Aber Nachfragen lohnt sich.
Auch Vodafone stellt kostenlose SIM-Karten zur Verfügung. Allerdings werden die bisher eher in Großstädten ausgegeben.
Worauf Geflüchtete achten sollten, wenn sie einen Mobilfunkvertrag abschließen möchten, dazu informiert und berät die Brandenburger Verbraucherzentrale auf Deutsch und Ukrainisch.
Klassisch gilt die „fremde“ Fahrerlaubnis 6 Monate. Es scheint aber in naher Zukunft für die Ukrainer ein Sonderstatus zu kommen, damit die Anerkennung vereinfacht wird.
Einzelfallhilfe für Familien
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat den Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und Ihre Familien“ eingerichtet. Schnell und unbürokratisch wollen sie Hilfe für Familien mit ihren Kindern leisten, die aus Krisengebieten nach Deutschland geflüchtet sind. Pro Kind können 200 EUR zur Verfügung gestellt. https://www.dkhw.de/foerderung/kindernothilfefonds/antrag-hilfe-fuer-gefluechtete-kinder/
Unterstützung bietet auch der durch Spenden finanzierte Flüchtlingsfonds der Bürgerstiftung Barnim Uckermark: https://buergerstiftung-barnim-uckermark.de/fluechtlingsfonds/
Hilfe für Vereine und Initiativen
Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften sowie andere Interessenvereinigungen. In der Regel werden bis zu 5.000 € pro Antrag zur Verfügung gestellt. Folgeanträge sind möglich. Es sind keine Eigenanteile sowie Drittmittel notwendig. https://foerderfonds.dkhw.de/vdoc/easysite/dkhw-forderdatenbank/prozess-management/edit-document/113570?backurl=/vdoc/easysite/dkhw-forderdatenbank/
Finanzielle Unterstützung von bis zu 2.000 € pro Jahr für ehrenamtliche Helfer:innenkreise und Willkommensinitiativen stellt die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg bereit. https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/beauftragte/landesintegrationsbeauftragte/foerderprogramme-landesintegrationsbeauftragte/unterstuetzung-ehrenamtlicher-willkommensinitiativen/
Mittlerweile reisen auch Menschen wieder in die Ukraine zurück. Wir sammeln gerade Informationen zusammen, worauf dabei geachtet werden muss und was hier vorab in Deutschland gemacht werden muss. Dies gilt natürlich nur für Menschen, die sich in Deutschland bei der Ausländerbehörde registriert haben und Sozialleistungen etc. beantragt haben oder bereits erhalten. Wir erarbeiten hier nach und nach eine Checkliste:
- Ausländerbehörde über das endgültige Ausreisedatum informieren (E-Mail, Tel.)
- Sozialamt über das endgültige Ausreisedatum informieren und klären, ob Sozialleistungen zurückgezahlt werden müssen
- Abmeldung bei der Meldestelle und Ausreisedatum angeben
- Wenn Kinder eine Schule oder Kita besuchen: …
- Wer einen Sprachkurs oder Integrationskurs besucht: …
- Auflösung des Bankkontos: …
- … weitere Infos folgen …
Nützliche Informationen der Buindesregierung in ukrainischer und russischer Sprache finden Sie hier: www.germany4ukraine.de/
Auf der Webseite Handbook Germany finden Sie Informationen zur Situation an den Grenzen, zur Einreise und zum weiteren Aufenthalt in Deutschland. Auch Ukrainer:innen, die bereits in Deutschland sind und Menschen, die Geflüchteten Unterkunft bieten, finden hier zuverlässige und aktuelle Informationen auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration informiert umfassend und sehr verständlich auf Deutsch, Ukrainisch und Englisch.
Hier stellt der Flüchtlingsrat Brandenburg aktuelle Informationen zu Einreise und Aufnahme von jetzt aus der Ukraine Fliehenden (mit und ohne ukrainischem Pass) sowie Koordinierungsstellen für Hilfsangebote.
Unter https://landesregierung-brandenburg.de/ukraine/ veröffentlicht die Landesregierung aktuelle Informationen des Landes, Hinweise zu Hilfsangebote und Anlaufstellen. Die Seite befindet sich noch im Aufbau und wird laufend aktualisiert.
Die Internationale Organisation für Migration IOM hat Flyer / Sharepics erstellt, um insbesondere Frauen über sichere Fluchtwege und Mitfahrgelegenheiten während der Flucht aus der Ukraine zu informieren. Download: DEUTSCH UKRAINISCH ENGLISCH
Auf dieser Seite stellt das Sozial- und Integrationsministerium Informationen zur Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten im Land Brandenburg bereit.
Auf www.brandenburg-hilft.de sind Informationsangebote in den verschiedenen Regionen des Landes Brandenburg sowie das Online-Hilfs-Portal HelpTo verlinkt.
Kreisvolkshochschule Uckermark
RBB24 hat eine Vielzahl an regionalen und überregionalen Hilfeangeboten zusammengestellt.